4. Kinderschutzgruppentreffen in Deutschland
Kinderschutz in der Medizin – Fachleute treffen sich in Gelsenkirchen
Zum 4. bundesweiten Kinderschutzgruppentreffen lud die Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen am 8. und 9. November 2019 ein: Dabei stellten Kinderschutzteams verschiedener Kinderkliniken ihre Arbeit vor. „Medizinischer Kinderschutz braucht ein multiprofessionelles Team, zu dem Kinderärzte, Rechtsmediziner, Psychologen, Sozialarbeiter und Pflegekräfte gehören. Sie helfen bei allen Formen von Kindesmisshandlung, sexuellem Kindesmissbrauch und Kindesvernachlässigung“, sagt Oberärztin Dr. Christiane Schmidt-Blecher. Die Kinderärztin leitet die ärztliche Kinderschutzambulanz in Gelsenkirchen seit 2008, seit 2014 an der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen. Für die rund 50, aus allen Bundesländern angereisten Teilnehmer waren die Ausführungen von Spezialisten der Kriminalpolizei zur Frage, wann und warum eine Anzeige sinnvoll ist, hoch informativ. „Kinderschutz ist eine Aufgabe von unterschiedlichen Institutionen und Professionen der Medizin und verschiedenen Behörden. Sie alle müssen Hand in Hand arbeiten, eng kooperieren und ein Netzwerk bilden“, sagt Dr. Schmidt-Blecher. Problematisch kann hierbei allerdings die Kommunikation sein, da verschiedene Berufsgruppen unterschiedliche Fachsprachen haben. Die Fachvorträge der Referenten und die anschließenden Diskussionen halfen, mögliche Missverständnisse auszuräumen.
Diagnostik und Beratung: Was ist medizinischer Opferschutz?
Blutunterlaufene, blaue Flecke an untypischen Stellen wie der Hinterseite des Oberschenkels oder am Rücken, Bisswunden, Striemen, Verbrennungen, Knochenbrüche – das alles sind mögliche Hinweise auf körperliche Misshandlungen. „Die Erklärungen, die uns die Eltern für die Verletzungen geben, sind entscheidend“, sagt Dr. Schmidt-Blecher und stellt klar: „Wichtig ist uns zu bewerten, ob das Kind in seinem häuslichen Umfeld, in seiner Familie einer weiteren Gefahr ausgesetzt ist. Für uns steht nicht die Anzeige im Focus, sondern der Schutz des Kindes.“
Unterfinanzierung
Ein zweiter Schwerpunkt des Treffens war die Problematik der Unter-finanzierung der Arbeit von Kinderschutz im Krankenhaus. „Die Kosten für die körperliche Untersuchung des Kindes, die ausführliche Dokumentation und die sich anschließenden Gespräche mit anderen Institutionen werden von den Krankenkassen nur unzureichend übernommen“, so Dr. Schmidt-Blecher. „Zwar wurde offiziell eine Pauschale für die Krankenhäuser, die sogenannte OPS 2018 für die stationäre Abklärung eingeführt, aber jedes Krankenhaus muss diese Pauschale individuell verhandeln. Werden Kinder nur ambulant betreut, dann sehen die Krankenkassen aktuell keinerlei Finanzierung dieser Arbeit vor. Die Teilnehmer der Tagung stellten unterschiedliche Modelle der Finanzierung vor. Trotz aller Modelle wurde deutlich, dass die Arbeit deutlich unterfinanziert ist. „Jeder sieht die Wichtigkeit dieser Arbeit oder fordert diese sogar ein, aber aktuell hat sie eher den Stand eines ‚Ehrenamtes‘. Hier müsste insbesondere die Politik mehr Interesse an einer soliden Finanzierung zeigen und konkrete Maßnahmen ergreifen“, so die Leiterin der ärztlichen Kinderschutz-ambulanz Gelsenkirchen.
Hintergrund
Bis zu 100 Kinder und Jugendliche nutzen jährlich die ärztliche Kinderschutzambulanz in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen in der Adenauerallee 30. Es gibt einen 24-Stunden-Notfalldienst.
Wer die Ambulanz aufsuchen will, kann das in diesen Sprechzeiten tun – auch ohne vorab einen Termin zu vereinbaren:
Montag 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 09.00 – 11.00 Uhr
Unter dieser Rufnummer ist die Ambulanz erreichbar: 0209 369-7832