Testungen auf COVID-19 bei Schülern und Kleinkindern
Seit Mitte August sind in NRW die Kindertagesstätten und Schulen wieder geöffnet. In der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen wurde in dieser Zeit kein Patient positiv auf Covid-19 getestet. „Wir haben seit Mitte April jeden einzelnen stationär aufgenommenen Patienten getestet, das waren bis jetzt mehr als 1.000 Kinder und Jugendliche. Wir hatten in dieser Zeit drei ‚Treffer‘. Kein einziger dieser positiv getesteten Patienten kam nach dem 12. August 2020, also nach Schulbeginn und Öffnung der Kitas zu uns“, berichtet Dr. Gerrit Lautner. Der Ärztliche Direktor hält aktuell nichts von flächendeckenden und wiederholten Testungen auf COVID-19 bei Schülern und Kleinkindern: „Viel sinnvoller ist es, durch die Kontrolle der klinischen Symptome von Covid-19 mögliche Patienten und Kontaktpersonen von bereits positiv getesteten Familienmitgliedern zu ermitteln. Sie werden dann ganz gezielt untersucht und gehen in Quarantäne.“
Die Verunsicherung bei Eltern, wann sie ihr Kind nach einer Erkältung wieder in die Schule schicken können, sei groß. Kinderarzt Lautner weist darauf hin, dass Eltern keine ärztliche Bescheinigung hierfür brauchen: „Für die Entscheidung, ob jemand der Covid-19-verdächtige Symptome hat, die Schule oder die Kindertagesstätte besuchen kann, reicht eine sogenannte Eigenerklärung der Eltern vollständig aus. Die Eltern erklären schriftlich gegenüber der Einrichtung, dass ihr Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist. Dann kann das Kind ohne ärztliche Bescheinigung wieder betreut bzw. beschult werden.“
Die Verunsicherung bei Eltern, wann sie ihr Kind nach einer Erkältung wieder in die Schule schicken können, sei groß. Kinderarzt Lautner weist darauf hin, dass Eltern keine ärztliche Bescheinigung hierfür brauchen: „Für die Entscheidung, ob jemand der Covid-19-verdächtige Symptome hat, die Schule oder die Kindertagesstätte besuchen kann, reicht eine sogenannte Eigenerklärung der Eltern vollständig aus. Die Eltern erklären schriftlich gegenüber der Einrichtung, dass ihr Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist. Dann kann das Kind ohne ärztliche Bescheinigung wieder betreut bzw. beschult werden.“